Notizen · Anwaltskanzleien

Ein Gesetz, das sich wie ein Pflichtenheft liest.

Die Informationsrechte des spanischen Gesetzes 5/2024, Artikel für Artikel, und was jedes davon für die Website einer Kanzlei bedeutet.

Daniel Esteban Feo6 Min. Lesezeit

Das spanische Organgesetz 5/2024 vom 11. November über das Recht auf Verteidigung wurde am 14. November 2024 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 4. Dezember in Kraft. Es wurde für die Bürgerinnen und Bürger geschrieben, nicht für Kanzleien. Deshalb spricht es von Rechten: was ein Mensch von jener Person erwarten darf, die ihn verteidigt.

Websites erwähnt es kein einziges Mal. Wer aber die Website einer Kanzlei gestaltet, kann es fast wie ein Pflichtenheft lesen, denn viele dieser Rechte werden schon vor dem ersten Gespräch wichtig, wenn die Klientschaft auf dem Handy noch Kanzleien vergleicht.

Das Recht zu wissen, wie viel und wie.

Artikel 6.2 gibt das Recht, von der Anwältin oder dem Anwalt, die die Verteidigung übernehmen, einfach und zugänglich über mehrere Punkte informiert zu werden. Drei betreffen die Website direkt. Buchstabe d: die allgemeinen Kosten des Verfahrens und wie das Honorar festgelegt wird. Buchstabe e: die Folgen einer möglichen Kostenauflage. Buchstabe h: die Identität der Anwältin oder des Anwalts, mit Mitgliedsnummer und Anwaltskammer.

Die Pflicht trifft die Anwältin oder den Anwalt, nicht die Website. Erklärt eine Kanzlei aber auf ihrer Website, wie sie Honorare berechnet, was eine Kostenauflage ist und wer welches Mandat unterzeichnet, kommt die Klientschaft mit dem Wesentlichen zum ersten Gespräch, und dieses beginnt einen Schritt weiter.

Das Allgemeine Statut der spanischen Anwaltschaft ging schon in diese Richtung. Sein Artikel 48 verlangt, der Klientschaft Name, Steuernummer, Anwaltskammer, Mitgliedsnummer, Geschäftsadresse und einen Kontaktweg, auch elektronisch, anzugeben und über das Honorar mit einer Mandatsvereinbarung oder Gleichwertigem zu informieren, zusammen mit den Folgen einer Kostenauflage und ihrem ungefähren Betrag.

Die Mandatsvereinbarung, schriftlich.

Nach Artikel 15 des Gesetzes kann jede Person verlangen, dass das Mandat schriftlich festgehalten wird, in einer Mandatsvereinbarung oder Gleichwertigem. Darin stehen verständlich ihre Rechte, die wesentlichen Schritte, die wichtigsten Folgen ihrer Entscheidung und ein Kostenvoranschlag mit Honorar und Kosten. Werden Personendaten erhoben, enthält die Vereinbarung die Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung, und diese Daten dürfen nur für die übertragene Verteidigung verwendet werden.

Die spanischen Standesregeln beschreiben in Artikel 15, was in einer unterzeichneten Mandatsvereinbarung stehen muss: der Gegenstand, die eingeschlossenen Leistungen und die nicht eingeschlossenen, der Preis klar und hervorgehoben oder, wenn er sich nicht beziffern lässt, die Grundlage seiner Berechnung, die Auslagen, die Zahlungszeitpunkte und was gilt, wenn das Mandat vorzeitig endet.

Eine Website unterzeichnet keine Mandatsvereinbarung, aber sie kann sie vorbereiten. Sie kann erklären, was darin stehen wird, ein Beispiel ohne echte Daten zeigen und bei der Buchung erfassen, was nötig ist, damit der Entwurf am Tag der Erstberatung bereitliegt.

Vertraulichkeit, auch auf dem Bildschirm.

Artikel 16 des Gesetzes erklärt jede Kommunikation zwischen Anwältin oder Anwalt und Klientschaft für vertraulich. Das Statut der Anwaltschaft fügt in Artikel 16, der die Beratung online regelt, zwei Regeln hinzu, die das Design betreffen. Die Klientschaft muss die Identität der Anwältin oder des Anwalts und die Anwaltskammer kennen, bevor die Leistung erbracht wird, und in jedem Fall, bevor eine Zahlung verlangt wird. Und vertrauliche Mitteilungen sind verschlüsselt und mit sicherer elektronischer Signatur zu senden, soweit es die Umstände der Klientschaft erlauben.

Die erste Regel ordnet die Zahlungsseite: Name und Kammer der Person, die die Beratung führt, stehen vor dem Zahlknopf, nicht erst auf der Quittung. Die zweite stellt die E-Mail als Standardkanal für Dokumente infrage.

Was ich auf den Bildschirm bringen würde.

  • Wer das Mandat führt. Jede Anwältin und jeder Anwalt mit Kammer und Mitgliedsnummer, sichtbar vor der Buchung und vor der Zahlung.
  • Wie das Honorar festgelegt wird. Nach Stunden, nach Phasen oder pauschal, mit dem, was jede Form umfasst und was nicht.
  • Was eine Kostenauflage ist. In einem Satz: Weist das Gericht alle Ihre Begehren ab, tragen Sie in der Regel auch die Kosten der Gegenseite, ausser es sieht ernsthafte Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht.
  • Die Obergrenze dieser Kosten. Der Anteil für die Anwaltschaft darf ein Drittel des Streitwerts pro obsiegender Partei nicht übersteigen, ausser bei mutwilliger Prozessführung.
  • Die Mandatsvereinbarung. Was darin stehen wird, mit einem Beispiel ohne echte Daten, und die Zusage, sie vor Beginn der Arbeit zu senden.
  • Ein sicherer Kanal für Dokumente. Ein verschlüsselter Bereich statt der Bitte, alles per E-Mail zu schicken.

Was sich automatisieren lässt.

Fast alles davon lässt sich vorbereiten, ohne dass die Anwältin oder der Anwalt mehr schreiben muss. Die Mandatsvereinbarung kann aus den Angaben bei der Buchung entstehen, mit Art des Mandats, Honorarform und den Datenschutzinformationen, und als Entwurf zur Prüfung und Unterschrift ankommen. Ein Rechner auf der Website kann erklären, wie das Honorar in einem typischen Fall berechnet würde, immer als Orientierung und nie als Offerte. Und die Information über den Stand des Mandats, die das Gesetz ebenfalls als Recht anerkennt, kann aus der Kanzleisoftware kommen statt aus dem Gedächtnis.

Machen Sie den Test mit Ihrem letzten neuen Mandanten. Wusste er vor der Unterschrift, was ihn die Sache im besten und im schlechtesten Fall kosten würde? Wusste er es schriftlich oder weil man es ihm im Stehen, auf dem Flur, gesagt hat? Und wenn er morgen wissen wollte, wie seine Sache steht, müsste er anrufen, oder hätte es ihm schon jemand gesagt?

Das Gesetz macht aus diesen Fragen Rechte. Eine gut durchdachte Website kann daraus etwas machen, worum der Mandant nicht bitten muss. Im Konzept Orvalle vergleicht der Honorarrechner die Schweiz und Spanien und erklärt für jedes Land, was es bedeutet, einen Prozess zu verlieren. Wenn Sie wissen möchten, welche Teile der Arbeit Ihrer Kanzlei sich automatisieren lassen, liefert Ihnen die Automati­sierungs­analyse in einer Woche einen Bericht mit festen Preisen.