Notizen · Privatkliniken

Als die Versicherung nicht mehr zahlte, sprach Ihre Patientin schon mit jemand anderem.

Einigen sich Versicherer und Klinik nicht, ist der Aufenthalt in der privaten oder halbprivaten Abteilung nicht mehr gedeckt. Was die Versicherer selbst erklären, wie lange so etwas meist dauert und warum die Klinik ihre Antwort vorher bereit haben sollte.

Daniel Esteban Feo7 Min. Lesezeit

Stellen Sie sich vor: An einem Montag im März nimmt der Empfang Ihrer Klinik in Zürich den vierten Anruf des Morgens entgegen. Eine halbprivat versicherte Patientin hätte am 14. eine Hüftprothese bekommen sollen. Ihre Versicherung hat ihr soeben mitgeteilt, dass sie den Aufenthalt in Ihrer Klinik vorerst nicht übernimmt. Und sie hat angeboten, ihr bei der Suche nach einer anderen zu helfen.

Das ist nicht übertrieben. So erklärt es einer der grossen Schweizer Versicherer schriftlich auf seiner Website: Hat ein Spital keinen Vertrag mit ihm, übernimmt er aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung, und er bietet an, gemeinsam mit der versicherten Person ein gleichwertiges Spital in der Nähe zu finden, in dem die Kosten gedeckt sind.

Kein Einzelfall.

Nach den Anforderungen, die die FINMA 2020 publizierte, erarbeitete der Schweizerische Versicherungsverband 2021 ein Branchenframework mit elf Grundsätzen zur Beschreibung und Abrechnung von Mehrleistungen, und die Versicherer verhandelten ihre Verträge neu. Helsana etwa schreibt, sie habe sämtliche Verträge gekündigt, die diesen Grundsätzen nicht entsprachen. Nicht alle Verhandlungen wurden rechtzeitig abgeschlossen.

Im Frühjahr 2024 erteilte die CSS für die halbprivate und private Abteilung von fünf Kliniken einer grossen Privatspitalgruppe in Zürich, Genf und Lausanne keine Kostengutsprachen mehr, bis eine Einigung den Zugang ab dem 1. Mai wieder herstellte. In diesen Wochen übernahm sie die Mehrleistungen des Aufenthalts nicht, die ärztlichen Mehrleistungen aber weiterhin, und sie setzte eine Taskforce ein, um für Betroffene Lösungen zu finden und Alternativen aufzuzeigen. Damals hatte sie 123 ihrer 160 Verträge neu verhandelt. Helsana wiederum erzielte zum Ende der Übergangsfrist am 1. Januar 2025 in Genf und in der Waadt keine Einigung, und ihre Versicherten hatten dort Einschränkungen bis zur Einigung, die sie am 23. Juni bekannt gab.

Wie lange so etwas dauert, fasst Helsana selbst zusammen: erfahrungsgemäss zwischen zwei und sechs Monaten, in seltenen Fällen länger. Und sie beschreibt es ohne Umschweife: Die Versicherung verärgert betroffene Kundinnen und Kunden, und das Spital verliert wichtige Einnahmen.

Wer mit Ihrer Patientin spricht.

Entscheidend ist in diesen Monaten nicht der Tarif. Entscheidend ist, wer das Gespräch führt. Laut seiner Website informiert der Versicherer je nach Grösse und Bedeutung eines Spitals seine Versicherten proaktiv, berät sie und zeigt ihnen andere Spitäler in der Nähe. Wer bereits eine Kostengutsprache für seinen Eingriff hat, ist nicht betroffen. Im Notfall muss jedes Spital behandeln, und der Aufenthalt auf der Notfallstation oder in der allgemeinen Abteilung geht zulasten der Grundversicherung.

Ihre Patientin bekommt an diesem Morgen also klare Informationen von ihrer Versicherung. Die Frage ist, was sie von Ihnen bekommt. Eine Reihe von Versicherungslogos auf der Website beantwortet nicht, was sie wissen will: ob sie gedeckt ist, seit wann, was es sie kosten würde und was sie tun kann.

Im vertragslosen Zustand führt jemand anderes das Gespräch mit Ihrer Patientin.

Meine Position.

Eine Klinik hat es nicht in der Hand, ob eine Tarifverhandlung scheitert. Sie hat in der Hand, was die Patientin findet, wenn sie an diesem Morgen nach ihr sucht, und was man ihr am Telefon sagt. Ich würde es vorbereiten wie einen Notfallplan: bevor man ihn braucht, von der Geschäftsleitung abgenommen und am selben Tag einsatzbereit. Die Verhandlung führt die Geschäftsleitung. Das Vertrauen der Patientin wird am Empfang gewonnen oder verloren.

Was ich prüfen würde.

  • Eine Seite, bereit zur Veröffentlichung. Welche Versicherung, welche Produkte und welche Abteilungen betroffen sind, seit wann, was gedeckt bleibt und wie jede Patientin ihre Situation prüfen kann.
  • Ein Leitfaden für den Empfang. Ob bereits eine Kostengutsprache vorliegt, welche Versicherung genau und welche Möglichkeiten wirklich bestehen, vom Warten bis zur Zahlung der Differenz.
  • Die Liste der geplanten Eingriffe. Patientinnen und Patienten der nächsten Wochen, deren Kostengutsprache noch aussteht.
  • Vorbereitete Nachrichten. Eine persönliche Mitteilung in der Sprache jeder Patientin, am selben Tag verschickt und nicht eine Woche später.
  • Ihre Abhängigkeit. Welcher Anteil des privaten und halbprivaten Umsatzes von welcher Versicherung stammt.

Vor der nächsten Neuverhandlung.

  1. Diesen Monat

    Abhängigkeit messen

    Das Gewicht jeder Versicherung in der privaten und halbprivaten Abteilung berechnen.

  2. Dieses Quartal

    Seite und Leitfaden schreiben

    Mit Geschäftsleitung und Rechtsdienst, noch ohne sie zu veröffentlichen.

  3. Vor jeder Neuverhandlung

    Offene Kostengutsprachen prüfen

    Wissen, welche Patientinnen und Patienten ohne Einigung betroffen wären.

  4. Am Tag X

    Alles aktivieren

    Die Seite veröffentlichen, die Nachrichten senden und dem Empfang dieselben Informationen geben, die die Versicherung hat.

Stellen Sie sich vor, am Montag deckt eine Versicherung die Halbprivatabteilung Ihrer Klinik nicht mehr. Um Viertel nach neun klingelt das Telefon. Eine Patientin, die vor einem Monat operiert wurde, fragt, ob ihre Nachkontrolle noch gedeckt ist.

Wer antwortet? Mit welchen Worten? Und was findet diese Patientin, wenn sie statt anzurufen auf Ihrer Website nach der Antwort sucht? Wenn ihr die erste Erklärung ihre Versicherung gibt, gilt der zweite Anruf vielleicht nicht mehr Ihnen.

Wenn Sie möchten, dass ich prüfe, was eine Patientin heute auf Ihrer Website und am Telefon fände, wenn eine Versicherung sie morgen nicht mehr deckt, beginnen Sie mit der Strategischen Diagnose. Was sich öffentlich über eine laufende Verhandlung sagen lässt, entscheidet Ihre Rechtsberatung, nicht ein Designer.