Notizen · Hotels und Restaurants

Eine Verfügung kann Kommissionen senken. Zurückzahlen wird sie nichts.

Der Preisüberwacher, Brüssel und eine Sammelklage in Amsterdam: was jede Front für die Rechnung Ihres Hotels wirklich bedeutet und was sich lohnt, während die Gerichte entscheiden.

Daniel Esteban Feo7 Min. Lesezeit

Stellen Sie sich vor: Mai 2025, die Direktorin eines Hotels in Luzern liest, dass der Preisüberwacher Booking eine Senkung der Kommissionen um knapp einen Viertel verfügt hat. Sie rechnet die tiefere Kommission schon ins Budget der nächsten Saison ein. Siebzehn Monate später ist die Verfügung, soweit ich es prüfen konnte, noch immer nicht in Kraft.

Das ist kein Versäumnis der Behörde. Eine Verfügung senkt Preise für die Zukunft, sobald sie rechtskräftig ist. Was ein Hotel in der Vergangenheit zu viel bezahlt haben könnte, gibt sie nicht zurück. Dafür gibt es einen anderen Weg, und der hat Fristen.

Was der Preisüberwacher verfügt hat.

Am 20. Mai 2025 verfügte der Preisüberwacher, dass Booking seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels im Durchschnitt um knapp einen Viertel senken muss, auf höchstens 10,3 % des Preises einer Hotelübernachtung. Die Senkung gilt drei Jahre und tritt am ersten Tag des vierten Monats nach Eintritt der Rechtskraft in Kraft. Booking hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Laut der Behörde war das Verfahren im Oktober 2025 hängig, und ein späteres Urteil habe ich nicht gefunden.

In Spanien zeigt sich dasselbe Muster. Die Wettbewerbsbehörde CNMC büsste Booking im Juli 2024 mit 413 Millionen Euro, unter anderem weil die Plattform Hotels daran hinderte, auf der eigenen Website günstiger zu sein. Auch dieses Geld geht nicht an die Hotels, und auch dieser Entscheid ist, soweit ich sehe, noch nicht rechtskräftig.

Der Satz, den kaum jemand zitiert.

In derselben Verfügung steht eine Einschätzung, die für jede Vertriebsstrategie wichtiger ist als die Prozentzahl: Die Abschaffung der Preisparitätsklauseln dürfte den Wettbewerb nicht wesentlich stärken. Laut der Verfügung wirken die Plattformen Preisunterschieden mit ihren Algorithmen weiter entgegen. Und das Bundeskartellamt habe festgestellt, dass Booking in Deutschland nach dem Verzicht auf enge Paritätsklauseln keine Verluste erlitten, sondern seine Marktposition weiter ausgebaut habe.

Für ein Hotel heisst das: Wer auf das nächste Verbot oder die nächste Verfügung wartet, wartet womöglich auf etwas, das an den Kräfteverhältnissen wenig ändert.

Die Klausel ist weg. Die Kommission nicht.

Was Brüssel geändert hat, gilt nicht automatisch für Sie.

Am 28. September 2026 hat die Europäische Kommission veröffentlicht, was Booking nach dem Dialog mit ihr im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte geändert hat. Preise, die ein Hotel ausserhalb der Plattform anbietet, zählen weder für das Standard-Ranking noch für die Aufnahme in Genius, Preferred oder Preferred Plus, und neu auch nicht mehr für Booking Sponsored Benefit. Die Etiketten «wettbewerbsfähig» und «nicht wettbewerbsfähig» sind aus dem Extranet verschwunden.

Der Haken für die Schweiz steht im selben Text: Die Änderungen gelten für Unterkünfte im Europäischen Wirtschaftsraum, und dazu gehört die Schweiz nicht. Hier stützt sich das Paritätsverbot seit dem 1. Dezember 2022 auf Artikel 8a UWG, der Einschränkungen bei Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen erfasst, direkt oder indirekt. Ob ein Nachteil im Ranking darunterfällt, ist eine Frage für Juristinnen und Juristen. Ob Booking die neuen Regeln auch für Ihr Haus anwendet, sollten Sie schriftlich erfragen und die Antwort aufbewahren.

Die Vergangenheit wird in Amsterdam verhandelt.

Im September 2024 entschied der Gerichtshof der EU, dass weite und enge Paritätsklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden gelten können, weil nicht nachgewiesen ist, dass sie objektiv notwendig und verhältnismässig sind. Darauf stützt sich die Sammelklage, die eine niederländische Stiftung, die Stichting Hotel Claims Alliance, im Januar 2026 beim Bezirksgericht Amsterdam für 3’087 Hotels eingereicht hat, unterstützt von HOTREC und mehr als dreissig nationalen Verbänden, darunter HotellerieSuisse. Im August waren es 10’783 Hotels, darunter mehrere hundert aus der Schweiz. Die Stiftung plante eine dritte und letzte Erweiterung auf rund 18’000 Betriebe, und Schweizer Häuser konnten sich laut htr hotel revue bis zum 11. September 2026 registrieren.

Dass solche Ansprüche nicht nur Theorie sind, zeigt ein Urteil aus Berlin: Im Dezember 2025 verurteilte das Landgericht Berlin Booking zu Schadenersatz an klagende deutsche Hotels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Booking bestreitet die Vorwürfe, und laut HotellerieSuisse hat es für die Schweiz keine direkten Auswirkungen. Wenn Ihr Hotel nicht dabei ist, fragen Sie Ihren Verband, ob noch ein Weg offensteht.

Meine Position.

Ich würde keine Strategie auf ein Urteil bauen. Diese Verfahren dauern Jahre, und weder die Verfügung des Preisüberwachers noch die Busse in Spanien ist rechtskräftig. Ich würde aber auch kein Recht verfallen lassen, weil Unterlagen fehlen. Vernünftig ist beides zugleich: dokumentieren, als würde man klagen, und verkaufen, als würde man nie etwas zurückbekommen. Ein Gericht gibt Ihnen vielleicht eines Tages eine Kommission zurück. Die nächste ersparen kann Ihnen nur Ihr eigener Kanal.

Was ich prüfen würde.

  • Ein Beweisordner. Kommissionsabrechnungen der letzten Jahre, Verträge und akzeptierte Bedingungen, Korrespondenz mit der Plattform.
  • Preissenkungen, die Sie nicht beschlossen haben. Jedes Mal, wenn Ihr Preis auf der Plattform tiefer erschien, ohne dass Sie ihn festgelegt hatten, mit Datum und Screenshot.
  • Die Leistung von Genius und Preferred. Die zusätzliche Kommission im Vergleich zu den Buchungen, die diese Programme nach Ihren eigenen Zahlen bringen.
  • Die Antwort von Booking. Schriftlich, ob die im EWR eingeführten Regeln zu Ranking und Programmen auch für Ihr Haus gelten.
  • Ihr Verband. Welche Wege bei der Sammelklage noch offen sind und welche Fristen gelten.

Womit Sie beginnen.

  1. Diese Woche

    Den Ordner anlegen

    Kommissionsabrechnungen und Auszüge der letzten Jahre herunterladen, solange sie noch leicht greifbar sind.

  2. Diesen Monat

    Booking schriftlich fragen

    Ob Ranking und Programme für Ihr Haus ohne Blick auf Ihre Preise auf anderen Kanälen funktionieren.

  3. Dieses Quartal

    Mit Fachleuten sprechen

    Eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht oder Ihr Verband, mit den Zahlen auf dem Tisch.

  4. Jede Saison

    Den Anteil jedes Kanals prüfen

    Sinkt die Abhängigkeit, wird jedes künftige Urteil zum Bonus und nicht zur Rettung.

Eine Busse für einen anderen bezahlt nicht Ihre Rechnungen. Aber sie wirft eine Frage auf, die sich wenige Hotels laut stellen: Was haben Sie die Jahre gekostet, in denen Sie auf Ihrer eigenen Website keinen besseren Preis anbieten durften als auf der Plattform?

Vielleicht werden Sie es nie genau wissen. Aber wenn Sie die Kommissionsrechnungen dieser Jahre aufbewahrt haben, besitzen Sie schon etwas, das viele Hotels noch nicht geöffnet haben. Wissen Sie, wo dieser Ordner ist?

Wenn Sie möchten, dass ich Ihre Website und Ihre direkten Kanäle mit diesen Zahlen vor Augen prüfe, beginnen Sie mit der Strategischen Diagnose. Ob Ihr Hotel Ansprüche geltend machen kann, und in welcher Höhe, entscheidet ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt, nicht ein Designer.