Notizen · Privatkliniken

191 Franken gegen 855. Dazwischen liegt, was Ihre Klinik jetzt belegen muss.

Ein Krankenzusatzversicherer bewertete die Hotelleistung einer Halbprivat-Nacht selbst auf CHF 191 und vereinbarte mit dem Spital CHF 855. Für Privatkliniken heisst das: Was nicht beschrieben ist, wird nicht mehr bezahlt.

Daniel Esteban Feo6 Min. Lesezeit

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle stiess die FINMA auf eine Zahl, die man sich merken sollte. Ein Krankenzusatzversicherer hatte mit seinem eigenen Bewertungsmodell die Hotelleistungen einer Nacht in der Halbprivatabteilung eines Spitals auf CHF 191 geschätzt. Vereinbart hat er mit dem Spital dann CHF 855. Die FINMA veröffentlichte das Beispiel im Januar 2025, ohne Namen, als Beleg dafür, dass viele Marktpreise noch deutlich über den Referenzpreisen der Versicherer liegen.

Man kann diese Zahl auf zwei Arten lesen. Als Skandal, und so wurde sie meist gelesen. Oder als Frage an jede Privatklinik: Was genau bekommt eine halbprivat versicherte Patientin für die Differenz? Wer darauf keine präzise Antwort hat, wird die Differenz in den nächsten Verhandlungen kaum noch bezahlt bekommen.

Was sich geändert hat.

Ende 2020 hat die FINMA, die die Zusatzversicherungen nach VVG beaufsichtigt, ihre Erwartungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit formuliert. Der Versicherungsverband SVV hat daraus elf Grundsätze zur Definition, Bewertung und Abrechnung von Mehrleistungen gemacht. Die Spitäler müssen genau ausweisen, welche Leistungen zur Grundversicherung und welche zur Zusatzversicherung gehören. Die Frist lief Ende 2024 ab, die Neuverhandlung der Verträge dauerte laut SVV bis Ende 2025. Bei der Schlussmessung im April 2026, die rund 96 Prozent des Marktes abdeckt, waren 94,1 Prozent der Verträge branchenkonform. Die übrigen 5,9 Prozent sind vertragslose Zustände: Zwischen diesen Spitälern und Versicherern gilt derzeit kein gültiger Vertrag.

Die FINMA blieb streng. Im Januar 2025 kritisierte sie Verträge ohne saubere Abgrenzung zur Grundversicherung, teilweise anhaltend hohe Arzthonorare und ärztliche Leistungen, die noch doppelt abgerechnet wurden. Die Anforderungen gelten ausdrücklich auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte und für Belegärzte. Preise, die erheblich von den internen Referenzpreisen abweichen, müssen gesenkt werden. Und neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigt die FINMA nicht, solange die Anforderungen nicht dauerhaft eingehalten werden können.

Für eine Klinik bedeutet das eine neue Beweislast. Früher genügte es, ein gutes Haus zu sein. Heute muss jede Mehrleistung beschrieben, bewertet und belegt werden.

Der blinde Fleck: Die Patientin liest diesen Text nie.

Hier beginnt, was mich interessiert. Die Kliniken beschreiben ihre Mehrleistungen heute ausführlicher als je zuvor, aber für den Versicherer, in Verträgen und Tarifmodellen. Die Patientin, die ihre Zusatzversicherung jedes Jahr bezahlt, sieht davon meist nichts. Auf vielen Klinik-Websites steht unter «Halbprivat» ein Foto eines Zimmers und das Wort Komfort.

Das ist ein Problem, denn die Versicherte entscheidet selbst, ob sie diese Versicherung behält und wo sie sich behandeln lässt. Wer nicht weiss, was sie für ihre Prämie bekommt, erfährt den Wert erst im Spitalbett, oder gar nicht. Und wer ihn nicht kennt, vergleicht Kliniken nach Lage und Ruf, nicht nach dem, was die Klinik tatsächlich mehr bietet.

Meine Position ist klar: Die Mehrleistung, die im Vertrag steht, gehört auch auf die Website, in der Sprache der Patientin. Freie Arztwahl, Zimmer, Besuchszeiten, Verpflegung, Terminwahl, eine feste Ansprechperson: konkret beschrieben, nicht als Adjektiv. Das ist keine Werbung. Es ist dieselbe Transparenz, die der Versicherer verlangt, nur für die Person, die am Ende zahlt.

Was im Vertrag als Mehrleistung steht, gehört auch auf die Website.

Wenn kein Vertrag besteht.

Die FINMA nennt ausdrücklich eine Möglichkeit, die Kliniken fürchten: einen vorübergehenden oder im Einzelfall sogar dauerhaften vertragslosen Zustand zwischen Versicherer und Spital, im Interesse der Versicherten. Zugleich hält sie fest, dass die Versicherungsdeckung unabhängig von einem solchen Vertrag besteht. Die Versicherten erhalten die Leistungen, die ihnen ihre Versicherungsbedingungen versprechen. Laut SVV betrifft ein solcher Zustand heute 5,9 Prozent der Verträge, und die Verhandlungen laufen.

Solche Phasen hat es gegeben. Helsana etwa fand nach dem Ende der FINMA-Übergangsfrist am 1. Januar 2025 nicht mit allen Leistungserbringern eine Einigung, namentlich in Genf und in der Waadt, und hielt fest: Ohne Vertrag können aus der Spitalzusatzversicherung keine oder nur teilweise Kosten übernommen werden. Erst mit der Einigung im Juni 2025 fielen dort die Einschränkungen für die halbprivate und private Abteilung weg. In solchen Wochen klingelt das Telefon. Patientinnen mit einer geplanten Operation wollen wissen, ob sie gedeckt sind, und die Antwort hängt von ihrer Police ab, nicht von der Klinik. Eine aktuelle Seite zu Versicherung und Kosten und ein Ablauf, der Kostengutsprachen verfolgt und Patienten rechtzeitig informiert, sind dann keine Designfrage mehr. Sie entscheiden, ob die Patientin bleibt.

Was ich prüfen würde.

  • Die Seiten Halbprivat und Privat. Steht dort, was die Patientin konkret mehr bekommt, oder nur Adjektive?
  • Den Abgleich mit den Verträgen. Verspricht die Website etwas, das nicht als Mehrleistung vereinbart ist? Fehlt etwas, das vereinbart ist?
  • Die Ärzteseiten. Ärztliche Mehrleistungen stehen im Fokus. Ist sichtbar, wer behandelt und wie die freie Arztwahl funktioniert?
  • Die Seite Versicherung und Kosten. Aktuell, datiert und mit einer klaren Antwort darauf, was bei fehlender Kostengutsprache geschieht.
  • Den Ablauf der Kostengutsprache. Wer stellt sie, wer verfolgt sie, wann erfährt die Patientin davon? Hier spart eine gute Automatisierung Tage und Telefonate.

191 gegen 855 ist kein Urteil über die Privatmedizin. Es ist eine Aufforderung, den eigenen Mehrwert so genau zu benennen, dass ihn ein Versicherer bewerten und eine Patientin verstehen kann. Kliniken, die das auf ihrer Website zuerst tun, haben in beiden Gesprächen das bessere Argument.

Machen Sie einen Test mit einem einzigen Zimmer. Schreiben Sie auf, was eine halbprivat versicherte Patientin im Vergleich zur allgemeinen Abteilung zusätzlich erhält, mit konkreten Namen, nicht mit Adjektiven. Stellen Sie daneben, was Ihre Website über dieses Zimmer sagt.

Wenn sich die beiden Listen nicht ähneln, wartet eine unbequeme Frage: Wenn eine Versicherung den Preis dieses Zimmers nur anhand Ihrer Website festlegen müsste, welche Zahl würde sie nennen? Näher an 191 oder an 855?

Wenn Sie möchten, dass ich Ihre Website und den Weg Ihrer Patientinnen und Patienten aus diesem Blickwinkel prüfe, beginnen Sie mit der Strategischen Diagnose.