Notizen · Internate
Die Bewilligungen Ihrer Schüler hängen auch an einem Satz auf Ihrer Website.
Für Schulen im Privatschulregister Schweiz prüfen die Migrationsbehörden das Programm nicht im Detail. Gibt es konkrete Zweifel, werden bis zur Klärung grundsätzlich keine Aufenthaltsbewilligungen mehr erteilt. Das Register prüft dabei auch, was Ihre Werbung verspricht.
Stellen Sie sich vor: Eine Agentur in Shanghai übersetzt die Broschüre eines Schweizer Internats ins Chinesische. Aus «Vorbereitung auf das International Baccalaureate» wird ein Satz, der klingt wie ein staatlich anerkanntes Schweizer Diplom. Die Übersetzung landet auf der chinesischen Seite der Website. In der Schule liest niemand Chinesisch, und niemand fragt nach.
Das ist kein Stilproblem. Es berührt genau die Grundlage, auf der Schüler aus Drittstaaten heute ohne vertiefte Prüfung des Programms in die Schweiz kommen.
Die Abkürzung, die das SEM gewährt.
Mit einem Rundschreiben vom 16. Mai 2024 empfiehlt das Staatssekretariat für Migration den Migrationsbehörden der Kantone ein klares Vorgehen. Bei Schulen, die im Privatschulregister Schweiz eingetragen sind, darf vermutet werden, dass sie die Anforderungen an eine fachgerechte Ausbildung nach Artikel 24 VZAE erfüllen. Eine vertiefte Prüfung des Schulprogramms ist dann nicht nötig.
Die Kehrseite steht im selben Absatz. Gibt es konkrete und offensichtliche Anzeichen, dass eine Schule die Anforderungen des Registers nicht oder nicht mehr erfüllt, nimmt die Behörde unverzüglich Kontakt mit dem SEM und dem Register auf. Bis zur Klärung sind grundsätzlich keine Aufenthaltsbewilligungen für den Besuch dieser Schule mehr zu erteilen. Für ein Internat mit vielen Schülern aus Drittstaaten ist das kein Imageproblem. Es betrifft den Umsatz des nächsten Schuljahrs.
Zwei Einschränkungen gehören zur Ehrlichkeit. Die persönlichen Voraussetzungen jedes Gesuchs werden trotz Eintrag weiter einzeln geprüft, und kantonale Vorschriften bleiben anwendbar. Und Bildungsgänge der höheren Berufsbildung, etwa an Hotelfachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen, brauchen den Registereintrag nicht.
Was das Register verlangt.
Das Register wird von einer Stiftung geführt, die 2006 vom Verband Schweizerischer Privatschulen gegründet wurde. Sein Reglement verlangt unter anderem:
- Ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem, die Bewilligung des Standortkantons, eine genügende Betriebshaftpflichtversicherung und einen aktuellen Betreibungsregisterauszug.
- Klare Werbung. Die Schule reicht ihre Vertrags- und Werbeunterlagen ein und sichert zu, dass ihre nationale und internationale Werbung unmissverständlich sagt, ob es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung, eine Prüfungsvorbereitung, einen von Verbänden anerkannten Abschluss oder eine Ausbildung ohne Anerkennung handelt.
- Klare Verträge. Aufnahmebedingungen, Lehrplan, Unterrichtsformen, Beginn und Dauer, Anzahl Lektionen, Unterkunft und Verpflegung, Art des Abschlusses und Kosten, Schulmaterial und Prüfungsgebühren eingeschlossen.
- Mehr für Hotelfachschulen, MBA-Schulen und private Hochschulen. Positive Berichte des kantonalen Berufsbildungsamts und des kantonalen Migrationsamts sowie ein Schulbesuch.
Die Voraussetzungen werden alle vier Jahre neu geprüft, und die Schule muss aktuelle Unterlagen unaufgefordert einreichen. Ein Eigentümerwechsel ist ebenfalls unaufgefordert zu melden. Bei falschen Angaben kann der Stiftungsrat verwarnen oder aus dem Register streichen, in schweren Fällen sofort. Ein ordentliches Rechtsmittel gegen seine Beschlüsse gibt es nicht. Im öffentlichen Register standen im Oktober 2026 45 Schulen, zehn davon im Erneuerungsverfahren.
Der blinde Fleck: Die Website ist Werbung, in jeder Sprache.
Die meisten Schulen denken beim Register an Qualitätssysteme und Versicherungsnachweise. Kaum jemand denkt an die Website. Dabei ist sie die meistgelesene Werbeunterlage jeder Schule, und sie existiert oft in Sprachen, die in der Schulleitung niemand liest: Chinesisch, Arabisch, Russisch, Türkisch. Manche Versionen schreiben Agenturen, manche Übersetzungsbüros, manche ein Praktikant vor drei Jahren.
Ein falsch übersetzter Satz kann mehr kosten als eine schlechte Bewertung.
Meine Position ist klar: Sprachversionen einer Schulwebsite sind keine Marketingfrage, sondern Teil der Zusagen, die eine Schule gegenüber Register und Behörden macht. Was auf der deutschen Seite über die Anerkennung eines Abschlusses steht, muss auf der chinesischen Seite genau so stehen. Und kein Satz in keiner Sprache sollte eine Bewilligung versprechen. Die entscheidet die Behörde, für jede Person einzeln.
Was ich auf der Website prüfen würde.
- Ein Satz pro Programm. Welche der vier Kategorien der Anerkennung gilt, in denselben Worten in jeder Sprache.
- Ein Glossar für Übersetzer und Agenturen. Die verbindlichen Begriffe für Abschlüsse und Anerkennung, damit niemand frei übersetzt.
- Die Kostenseite. Was der Vertrag nennen muss, Schulmaterial und Prüfungsgebühren eingeschlossen, gehört auch auf die Website.
- Keine Versprechen zu Bewilligungen. Eine sachliche Seite zum Verfahren nach Staatsangehörigkeit, ohne Garantien.
- Ein Abgleich bei jeder Änderung. Ändert sich ein Programm, werden alle Sprachversionen geprüft. Eine einfache Automatisierung kann Abweichungen zwischen den Sprachen markieren, bevor jemand anderes sie findet.
Vor der nächsten Erneuerung.
- Diesen Monat
Das Ablaufdatum kennen
Im öffentlichen Register steht, bis wann Ihr Eintrag gültig ist. Planen Sie die Erneuerung sechs Monate vorher.
- Vor der Einreichung
Alle Sprachversionen lesen lassen
Von Menschen, die die Sprache beherrschen und Ihre Programme kennen, nicht nur von der Agentur, die den Text geschrieben hat.
- Bei jedem Eigentümerwechsel
Das Register informieren
Unaufgefordert, wie es das Reglement verlangt, und die Website im selben Zug prüfen.
- Laufend
Agenturunterlagen einsammeln
Was Agenturen in Ihrem Namen veröffentlichen, ist für Familien Ihre Werbung.
Wählen Sie den ehrgeizigsten Satz Ihrer Website, den, den Ihr Aufnahmeteam am meisten mag. Lesen Sie ihn jetzt in einer der anderen Sprachen Ihrer Website, vor allem in der, die Sie nicht lesen, oder lassen Sie ihn sich laut vorlesen.
Sagt er dasselbe? Verspricht er dasselbe? Wenn eine Migrationsbehörde ihn neben einem Bewilligungsgesuch läse, gäbe er ihr mehr Vertrauen oder weniger? Die Übersetzung, die niemand geprüft hat, ist auch Werbung für Ihre Schule.
Wenn Sie möchten, dass ich Ihre Website und ihre anderen Sprachfassungen aus diesem Blickwinkel prüfe, beginnen Sie mit der Strategischen Diagnose. Fragen dazu, wie die Regeln in einem konkreten Fall gelten, beantworten das Register, das Migrationsamt oder Ihre Rechtsberatung.